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Schönheitsoperationen an Minderjährigen Segelohren anlegen verboten

Politiker der Union wollen Schönheits-OPs bei Minderjährigen verbieten. Doch es gibt gute Gründe, warum ein generelles Verbot bedenklich ist.

Immer häufiger und immer früher klagen junge Mädchen über ihr Aussehen. "Ich habe ein riesiges Problem. Ich hab' fast noch keine Brüste und das mit 16 Jahren!", schreibt eine Jugendliche in einem Internetforum über ihren Busen. Und dann stellt sie die Frage, mit der sich weibliche Teenager offenbar immer häufiger beschäftigen: "Kann ich jetzt schon eine Brustvergrößerung machen lassen?"

Politiker von CDU und CSU wollen dies jetzt mit einem eindeutigen "Nein" beantwortet wissen. Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die in Deutschland bislang mit der Zustimmung der Eltern möglich sind, sollen verboten werden. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, soll die Neuregelung in das Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das die schwarz-gelbe Regierung derzeit vorbereitet. Erlaubt bleiben sollen nur medizinisch notwendige Eingriffe. Doch genau darin liegt das Problem.

Sind Segelohren ein medizinischen Problem?

Die Abgrenzung zwischen rein ästhetischen und notwendigen Operationen ist schwieriger, als es auf den ersten Blick scheint. Sind die abstehenden Ohren eines Jungen, der in der Schule deswegen gehänselt wird, ein medizinisches oder doch nur ein ästhetisches Problem? "Wir würden uns gegen ein Verbot nicht sperren", sagt eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Sie weist jedoch auf die Gefahr hin, dass psychologische Indikationen durchs Raster fallen könnten.

Ohnehin stammten die Zahlen, die in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" genannt werden, aus dem Jahr 2004 und würden oft fehlinterpretiert. Darin heißt es, dass zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe bei Patienten unter 20 Jahren vorgenommen werden. "Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf alle Eingriffe, also auch auf Rekonstruktionen nach Unfällen", betont die Sprecherin. Nach einer Umfrage unter Schönheitschirurgen ihrer Organisation von 2011 würden nur 1,16 Prozent aller ästhetischen Eingriffe bei unter 18-Jährigen vorgenommen werden. Darunter seien an erster Stelle das Anlegen von Ohren, aber auch die Verkleinerung von Busen und die Verödung von Schweißdrüsen.

Dass ein Mediziner in Deutschland am Busen von Minderjährigen Mädchen rumschnippelt, scheint ohnehin nur schwer vorstellbar. Mit seiner Berufsethik dürfte eine Brust-OP an einer 16-Jährigen jedenfalls nicht vereinbar sein. Unmöglich wäre es laut Gesetzeslage jedoch nicht. Doch die Union will mit ihrem möglichen Gesetzentwurf die Jugendlichen vor allem vor sich selbst schützen.

Auch harmlose Eingriffe betroffen?

Die Sorge der Politiker gilt der Gefahr, dass junge Menschen die Folgen einer Operation nur schwer oder gar nicht abschätzen könnten. Obwohl die Eltern jeden Eingriff ihrer minderjährigen Kinder abzeichnen müssen und der Arzt zur Aufklärung verpflichtet ist, sei nicht gewährleistet, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist, heißt es. Kurioserweise sollen aber Piercings und Tattoos, die oftmals im Erwachsenenalter bereut werden, nicht unter das Verbot fallen.

Vor allem, dass auch harmlosere Eingriffe wie das Anlegen von Ohren und psychologisch indizierte Operationen, zum Beispiel wenn ein junges Mädchen unter seiner großen Nase leidet, unter das Verbot fallen könnten, ist problematisch. Eine bessere Lösung als ein Verbot wird derzeit in Österreich diskutiert. Dort soll vor jeder Schönheitsoperation eines Minderjährigen nicht nur das Einverständnis der Eltern, sondern auch die Meinung eines Psychologen eingeholt werden.

mai

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